Zen­tra­le Vor­tei­le der eige­nen Finanz­buch­hal­tung (gege­be­nen­falls inklu­si­ve eige­nen Steu­er­erklä­run­gen (Ein­kom­men, Gewer­be, Umsatz)

  • Die Finan­zen blei­ben unter Ihrer unmit­tel­ba­ren Kontrolle.
  • Sie machen sich zwangs­läu­fig durch Beschäf­ti­gung mit Ihren Finan­zen oder durch Ihre Kon­trol­le der Finanz­buch­hal­tungs­ver­ant­wort­li­chen im Unter­neh­men ein nähe­res Bild über den unter­neh­me­ri­schen Finanzfluss.
  • Sie sind unab­hän­gi­ger von exter­nen Dritten.

Fort­lau­fen­de Finanz­buch­hal­tung wird von gro­ßen Unter­neh­men in Eigen­re­gie gemacht. Je klei­ner ein Unter­neh­men ist, des­to mehr wird die Finanz­buch­füh­rung jedoch an exter­ne Dienst­leis­ter aus­ge­la­gert, hier ins­be­son­de­re an Steu­er­be­ra­ter. Damit hat man die Unter­neh­mens­fi­nan­zen jedoch nicht mehr unter eige­ner Kon­trol­le und ist mehr oder min­der voll­stän­dig abhän­gig von den betref­fen­den exter­nen Dienst­leis­tern. Die Auf­wän­de für eine inner­be­trieb­li­che fort­lau­fen­de Finanz­buch­füh­rung wer­den gescheut, und ins­be­son­de­re die steu­er­li­che Unsi­cher­heit ist vor allem in Deutsch­land groß.

Dabei gibt es zahl­rei­che Anbie­ter von Finanz­buch­hal­tungs­soft­ware für letzt­lich jede Unter­neh­mens­grö­ße. In Zusam­men­ar­beit mit mir kön­nen emp­foh­le­ne und bewähr­te Finanz­buch­hal­tungs­pro­gram­me imple­men­tiert wer­den und ich kann die zuständige(n) Person(en) für die­se Soft­ware anschulen.

Auch eige­ne unmit­tel­ba­re Steu­er­erklä­run­gen (Ein­kom­men, Gewer­be, Umsatz), Per­so­nal­buch­hal­tung, regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Steu­er­zah­lun­gen, Sozi­al­ab­ga­ben, Rei­se­kos­ten­ab­rech­nun­gen und vie­les mehr sind mit die­sen Pro­gram­men teil­wei­se möglich.

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