Unternehmensformen spielen in jeder Phase der Existenz einer Unternehmung eine mit erfolgsentscheidende Rolle – von der Existenzgründung bis zum Ende eines Unternehmens.
Zentrale Vorteile der Optimierung von Unternehmensmantel bzw. Unternehmensform
- Klärung haftungsrechtlicher, steuerrechtlicher und ertragsoptimierter Rahmenbedingungen
- Klärung der Verantwortlichkeit innerhalb unterschiedlicher Unternehmensmäntel
- Klärung des Gesamtverwaltungsaufwands und damit der Verwaltungskosten
Allgemeines
Im Verlauf des Lebenszyklus eines Unternehmens, der prinzipiell unendlich sein kann, gibt es vielfältige Gründe sich in einen Unternehmensmantel zu kleiden oder den bestehenden Unternehmensmantel zu wechseln.
Unternehmensformen variieren teils erheblich hinsichtlich haftungsrechtlicher, steuerrechtlicher oder ertragsoptimierter Rahmenbedingungen, hinsichtlich Verantwortlichkeit oder hinsichtlich des Gesamtverwaltungsaufwands und damit der Verwaltungskosten. Bei sich verändernder regionaler Ausrichtung sind zahlreiche Optionen gegeben. Eigentümer präferieren womöglich subjektiv eine bestimmte Unternehmensform. Oder bei Unternehmensgründungen, vor allem bei Startups, erscheint die Unternehmensform als Qual der Wahl.
Formen von Unternehmensmänteln
Unternehmensformen im deutschsprachiger Raum
Im deutschsprachigen Raum können im Wesentlichen die folgenden Unternehmensmäntel unterschieden werden. Die rechtlichen Aspekte sind in den einzelnen deutschsprachigen Ländern bei gleicher Bezeichnung teils unterschiedlich ausgestaltet.
- Einzelunternehmer als Freiberufler, in der Schweiz: Selbständigererwerbender, oder Gewerbetreibender;
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (in Deutschland: GbR; in Österreich: GesbR; in der Schweiz „Einfache Gesellschaft“ (eG));
- Offene Handelsgesellschaft (in Deutschland: OHG; in Österreich: Offene Gesellschaft, OG; in der Schweiz:„Kollektivgesellschaft“ (KIG));
- Kommanditgesellschaft (KG);
- Genossenschaft (in Deutschland: GenG; in Österreich: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Gen), in der Schweiz ohne Abkürzung);
- Partnerschaftsgesellschaft (PartGG, nur in Deutschland)
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB, nur in Deutschland);
- Verein;
- Stille Gesellschaft (in Deutschland ohne Abkürzung; in Österreich: stG; in der Schweiz als separates Institut nicht existent);
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG (haftungsbeschränkt); nur in Deutschland);
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA; in der Schweiz „Kommanditaktiengesellschaft“ (KmAG));
- Aktiengesellschaft (AG)
- Stiftung
- diverse Mischgesellschaften als „Co. KG“, z.B. GmbH & Co. KG; in den deutschsprachigen Ländern unterschiedlich existent und ausgeprägt;
- Zweigniederlassung (als unternehmerisch selbständige Einheit);
- Betriebsstätte (als unternehmerisch unselbständige Einheit).
Darüber hinaus gibt es Anstalten des öffentlichen Rechts oder Körperschaften juristischer Personen (Schweiz), die hier nicht näher thematisiert werden sollen.
Unternehmensformen in der Europäischen Union
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV);
- Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE);
- Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ);
- Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE = europäische Aktiengesellschaft).
Die Europäische Stiftung (Fundatio Europaea – FE) ist seit bald 20 Jahren Thema zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Es ist aus zentral steuerrechtlichen und weiteren wirtschaftspolitischen Kontrollgründen davon auszugehen, dass diese Unternehmensform nie eingeführt werden wird, wie es der Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea – SPE, analog einer GmbH) und der europäischen Einpersonen-Gesellschaft (Societas Unius Personae – SUP, analog zu einer deutschen Einpersonen-UG) bereits vor geraumer Zeit ergangen ist.
Unternehmensformen im Ausland
Allein aus Sprachbarrieregründen, faktisch aber auch aus steuerrechtlichen Implikationen, kommen zumindest für deutschsprachige Unternehmen hier theoretisch im Wesentlichen Irland (Amtssprache Englisch), Malta (Amtsprache Englisch) und die USA in Betracht. Die britischen Unternehmensformen Limited Partnership (die britische Partnerschaftsgesellschaft) und Limited (die britische GmbH) sind wegen des Brexits für neu zu gründende Unternehmen aus deutscher und EU-Sicht nicht mehr relevant.
- irische Limited (die irische GmbH);
- Malta-Limited (die Malta-GmbH); sowie
- US-Corporation (Inc.- Aktiengesellschaft)
Gegebenenfalls – wenn man in Amts-Griechisch und Amts-Türkisch Fachkonversation betreiben kann -, ist eventuell noch die Zypern-Limited eine Erwähnung wert.
Es gäbe noch zahlreiche andere Auslands-Unternehmensmäntel. Diese will ich aus diversen, insbesondere steuerrechtlichen (Fallstrick)Gründen indes nicht anführen.
Allen genannten ausländischen Unternehmensformen ist gemein, dass sie gegenüber Unternehmensgründern bis heute im Internet teilweise als angebliche Steuersparmodelle beworben werden. Dies ist definitiv nicht der Fall. Jedes Unternehmen wird in dem Land, in dem es tätig ist, behandelt wie dortige analoge Unternehmen und dort entsprechend besteuert. Einzig scheinbarer Vorteil dieser Unternehmensmäntel ist die rechtssichere Gründung mit tatsächlich 0,00 EUR oder 1,00 EUR im faktischen Gegensatz zu einer deutschen UG. Dem gegenüber steht indes ein anhaltend hoher doppelter Verwaltungsaufwand – mindestens offizieller Unternehmenssitz, zusätzliche Steuererklärung im Gründungsland mit entsprechenden Kosten -, wenn die Haupttätigkeit in einem Land außerhalb des Gründungslandes liegen sollte.
Verbreitung der Unternehmensformen in den deutschsprachigen Ländern
In Deutschland sind ca. zwei Drittel aller Unternehmensformen Einzelunternehmen. Auch in Österreich ist der Einzelunternehmer die am meisten verwendete Unternehmensrechtsform. In der Schweiz hingegen ist die Aktiengesellschaft am meisten verbreitet.
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